Rechtsanwaltsgebühren:

Die Gebührensätze unserer Kanzlei richten sich nach der einschlägigen Gebührenordnung, dem "Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" (RVG - gesamter Abdruck unter www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html)

Die Kosten einer sog Erstberatung betragen pauschal 416,50 €, die bei neuen Mandanten als Vorschuß zu zahlen sind. In außergerichtlichen Verfahren gelten folgende Mindest-Gebührensätze unabhängig vom Gegenstandswert (= Wert des Interesses des Auftraggebers an dem entspr. Fall) jeweils pro Stunde:

Partner: 476,00 €; ab 01.01.2024: € 523,60

RA oder StB: 333,20:€; ab 01.01.2024: € 357,00

Qualifizierter Mitarbeiter: 119,- bis 178,50 €; ab 01.01.2024: bis € 202,30

Hinzu kommen Spesen und Auslagen, für im PKW gefahrene Strecken in Höhe von 0,60 € / km bzw die Kosten der genutzten Verkehrsmittel der 1. Klasse (Bahn) bzw Business Class (Flugzeug).

Alle Angaben verstehen sich einschl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %

Individuelle Vereinbarungen ergänzen bzw. ersetzen diese Gebühren im Einzelfall.

Steuerberatergebühren:

Hier richten sich die Gebühren für alle Arten der Buchführung, der Erstellung von Steuerklärungen und Jahresabschlüssen/Einnahme-Überschußrechnungen nach der einschlägigen "Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" (StGebV - vgl. www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/index.html)

Rechtsbehelfsverfahren und Prozesse sowie sonstige, beratende Tätigkeiten einschl. der sog. Erstberatung werden nach den nebenstehenden Gebühren für Rechtsanwälte abgerechnet.